Möglichkeiten

01

Beurteilung im Raumordnungsverfahren 

Die landesplanerische Beurteilung prüft verschiedene Trassenvarianten der Stromtrasse Chemdelta auf ihre Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Infrastruktur. Die Beurteilung bietet Orientierung für die weitere Planung, ist aber noch keine endgültige Genehmigung.

02

Erörterungstermin im Raumordnungs-verfahren 

Ein Erörterungstermin im Raumordnungsverfahren ist grundsätzlich möglich, aber nicht verpflichtend. Er dient dazu, offene Fragen zu klären und die Entscheidungsgrundlage zu verbessern. Ob ein Termin stattfindet, entscheidet die Regierung von Oberbayern.

03

Alternative 
Korridorvariante 

Wenn die Regierung von Oberbayern im Raumordnungsverfahren eine andere Korridorvariante für die Stromtrasse Chemdelta bevorzugt, fließt diese Entscheidung in die Abschlussbeurteilung ein. 

04

NABEG und Stromtrasse Chemdelta

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) beschleunigt die Planung und Genehmigung großer Stromtrassen wie Chemdelta. 

Bürger und Initiativen können weiterhin Einwendungen einreichen, haben aber weniger Zeit für Beteiligung. 

05

Fristen und Beteiligung im Raumordnungsverfahren Chemdelta

Für das Raumordnungsverfahren der Stromtrasse Chemdelta gelten festgelegte Fristen, die Bürgern die Möglichkeit geben, Stellungnahmen und Einwände einzureichen. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen wird von der Bezirksregierung Oberbayern bekanntgegeben.

06

Wichtige Punkte für die Stellungnahme

Wer eine persönliche Stellungnahme gegen die geplante 380-kV-Stromtrasse Chemdelta einreichen möchte, sollte einige Punkte beachten: Schwerpunkt sind raumordnerische Aspekte wie Natur, Landschaft, Wohngebiete und Infrastruktur. 

 

07

Muster: Stellungnahme

Nutzen Sie Ihr Mitspracherecht!           Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zur Planung der 380-kV-Höchst-spannungsfreileitung ChemDelta haben Bürger die Möglichkeit, ihre Perspektiven, Bedenken und Verbesserungsvorschläge einzubringen. 

Jede Stellungnahme zählt!

08

Beispiele für Formulierungen zu Schutzgütern

Auf dieser Seite finden sich Anregungen für individuelle Formulierungen, die sich auf unterschiedliche Schutzgüter beziehen. Bitte beachten Sie, dass diese Beispiele nicht unverändert übernommen werden sollten.

Eine ausführliche, sorgfältig erstellte Stellungnahme hat im Verfahren deutlich mehr Gewicht als eine, die lediglich auf Standardtexten basiert.

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